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   ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19   

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https://dejure.org/2020,49734
ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19 (https://dejure.org/2020,49734)
ArbG Herne, Entscheidung vom 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19 (https://dejure.org/2020,49734)
ArbG Herne, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 2 Ca 1670/19 (https://dejure.org/2020,49734)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19
    Vergleichbar sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse sowie nach dem Vertragsinhalt austauschbar sind (BAG 20.06.2013 - NZA 2013, 837; BAG 10.06.2010 - NZA 2010, 1352; APS/Kiel § 1 KSchG Rn 607).

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG wird auch die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen von den Gerichten nur auf grobe Fehler überprüft (BAG 19.07.2012 - NZA 2013, 333; BAG 15.12.2011 - NZA 2012, 1044; BAG 10.06.2010 - NZA 2010, 1352).

    Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass er die Vermutung umfassend ("in jeder Hinsicht") verstehen will, also nicht nur bezüglich der Gewichtung der Auswahlkriterien, sondern ebenfalls bezogen auf die Bildung der auswahlrelevanten Arbeitnehmergruppen (BT - Drucksache 15/1204, 12; BAG 10.06.2010 - NZA 2010, 1352).

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Auszug aus ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19
    Auch entspricht es mittlerweile ständiger Rechtsprechung, dass im Fall der Kündigung auf den Zugang der Kündigungserklärung grundsätzlich abzustellen ist (EuGH 27.01.2005 - C - 188/03 [Junk], Juris; BAG 26.01.2017 - 6 AZR 442/16, NZA 2017, 577; BAG 23.03.2006 - 2 AZR 343/05, Juris).

    Das BAG ist dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26.01.2017 (6 AZR 442/16, NZA 2017, 577) gefolgt, da es sich nach § 95 Abs. 1 S. 1 BVerfGG gem. § 31 Abs. 1 BVerfGG gebunden sah und hat auf zahlreiche Folgeprobleme hingewiesen.

    Er muss daher die erforderlichen Zahlen der Beschäftigten sowie der entlassenen Arbeitnehmer darlegen und im Streitfall beweisen (BAG 26.01.2017 - NZA 2017, 577).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

    Auszug aus ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG wird auch die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen von den Gerichten nur auf grobe Fehler überprüft (BAG 19.07.2012 - NZA 2013, 333; BAG 15.12.2011 - NZA 2012, 1044; BAG 10.06.2010 - NZA 2010, 1352).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19
    Vergleichbar sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse sowie nach dem Vertragsinhalt austauschbar sind (BAG 20.06.2013 - NZA 2013, 837; BAG 10.06.2010 - NZA 2010, 1352; APS/Kiel § 1 KSchG Rn 607).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19
    Auch entspricht es mittlerweile ständiger Rechtsprechung, dass im Fall der Kündigung auf den Zugang der Kündigungserklärung grundsätzlich abzustellen ist (EuGH 27.01.2005 - C - 188/03 [Junk], Juris; BAG 26.01.2017 - 6 AZR 442/16, NZA 2017, 577; BAG 23.03.2006 - 2 AZR 343/05, Juris).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19
    Auch entspricht es mittlerweile ständiger Rechtsprechung, dass im Fall der Kündigung auf den Zugang der Kündigungserklärung grundsätzlich abzustellen ist (EuGH 27.01.2005 - C - 188/03 [Junk], Juris; BAG 26.01.2017 - 6 AZR 442/16, NZA 2017, 577; BAG 23.03.2006 - 2 AZR 343/05, Juris).
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG wird auch die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen von den Gerichten nur auf grobe Fehler überprüft (BAG 19.07.2012 - NZA 2013, 333; BAG 15.12.2011 - NZA 2012, 1044; BAG 10.06.2010 - NZA 2010, 1352).
  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral

    Auszug aus ArbG Herne, 18.02.2020 - 2 Ca 1670/19
    In dem Kammerbeschluss vom 08.06.2016 hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass im Weg der verfassungskonformen Auslegung eine Kündigung, die allein deshalb außerhalb des 30-Tage-Zeitraums zugeht, weil zunächst ein anderes, nicht gleichwertiges behördliches Verfahren durchzuführen war, so zu behandeln ist wie Kündigungen, für die die Regeln des Massenentlassungsschutzes gelten (BVerfG 06.08.2016 - 1 BvR 3634/13, NZA 2016, 939).
  • LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20

    Betriebsbedingte Kündigung; Vermutungswirkung; Massenentlassungsschutz;

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Herne vom 18. Februar 2020 - 2 Ca 1670/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 18. Februar 2020 - 2 Ca 1670/19 - abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26. Juli 2019 zum 31. Januar 2020 aufgelöst worden ist.

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